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Friedrich-Alexander-Universität Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht
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Allgemeine Hinweise

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Allgemeine Hinweise

Änderung des Anmeldeverfahrens für Leistungsnachweise für die Studienanfänger im WS 2015/16

⇒ Hier können Sie die Infos zum geänderten Anmeldeverfahren für Leistungsnachweise abrufen.

Allgemeine Hinweise zum Schwerpunktbereichsstudium

Hier können Sie die allgemeinen Hinweise zum Schwerpunktbereich abrufen.

Anleitung für die Erstellung von Seminararbeiten

Allgemeine Formatvoraussetzungen für das Anfertigen einer wissenschaftlichen Arbeit:

  • Die Seiten werden einseitig (vorne) bedruckt; für Korrekturnotizen ist ein angemessener Rand (ca. 5-6 cm) freizulassen, und zwar außen.
  • Für den Schriftsatz gibt es keine zwingenden Vorgaben. Es empfiehlt sich aber, den Text in anderthalbzeiligem, die Fußnoten in einzeiligem Zeilenabstand zu verfassen, sinnvoll ist der Schriftgrad 12 pt (bzw. 10 pt für die Fußnoten); Blocksatz hat sich bewährt. Verwenden Sie eine Proportionalschrift (wie Times Roman oder Arial).

Merkblatt für die Anfertigung von studienbegleitenden wissenschaftlichen Arbeiten

Anleitung für die Erstellung von Seminararbeiten

Eilkorrekturantrag

Hier können Sie den Eilkorrekturantrag abrufen.

Hinweise für die Erstellung von Übungsarbeiten (Hausarbeiten und Klausuren)

Anmeldung zum StudOn-Online-Workshop zur Abschlusshausarbeit

Die Hausarbeit der Übung für Fortgeschrittene können Sie bereits in den Semesterferien beginnen, in denen Sie die Abschlusshausarbeit schreiben. Die Fortgeschrittenenhausarbeit verfällt aber, wenn Sie die Abschlusshausarbeit nicht bestehen. Alle übrigen Voraussetzungen für die Übungen für Fortgeschrittene müssen vor dem Semester der Übung vorliegen.

Hinweise für das Kommentieren der Gesetzesausgaben für Klausuren der BWLer in Bamberg

  • Sie dürfen einzelne Passagen (Worte, Satzteile, Sätze, etc.) bei Gesetzen unterstreichen oder mit Textmarker hervorheben.
  • Sie dürfen mehrere Farben und Stifte (Bleistift, Kugelschreiber, Textmarker, etc.) für die Kommentierungen benutzen.
  • Sie dürfen Paragraphen an den Rand schreiben.
  • Sie dürfen sog. „Fahnen/Reiter/Register“ an die Seiten Ihres Gesetzbuches kleben. Auf den Fahnen dürfen Sie Paragraphen und/oder das jeweilige Gesetz vermerken.
  • Es ist NICHT erlaubt schematisch zu kommentieren.
  • Es ist NICHT erlaubt Worte oder sogar ganze Sätze in Ihre Gesetzesausgabe zu schreiben.
  • Es ist NICHT erlaubt Passagen eines Gesetzes durchzustreichen.

Hilfsmittelbekanntmachung für die Prüfungen im Studiengang Wirtschaftsrecht (LL.B.)

Hier können Sie die Hilfsmittelbekanntmachung, die ab 01.04.2018 auch für die Studierenden des Studiengangs Wirtschaftsrecht gültig ist, abrufen.

 

Institut für Wirtschafts- und Arbeitsrecht
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht

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